Allgemeine Geschäftsbedingungen                                              

 

 Geltungsbereich

 

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma RS -  Sonnenschutzsysteme & Gastronomiemarkisen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Angebot und Vertragsabschluss  

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen stets der Schriftform. Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma  RS – Sonnenschutzsysteme & Gastronomiemarkisen zustande. Für den Umfang und Inhalt der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma RS - Sonnenschutzsysteme maßgebend.

Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen bedürften der schriftlichen Bestätigung der Firma RS - Sonnenschutzsysteme. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Für die Ausführung des Vertragsgegenstandes ist im übrigen ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma RS-Sonnenschutzsysteme maßgeblich. Jede Wetterschutzanlage ist eine Einzel- und Maßanfertigung. Änderungen sind nach Auftragserteilung daher nicht möglich.

 

Lieferbedingungen, Leistungsumfang

Liefer- bzw. Leistungsfristen sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart. Verbindlich vereinbarte Liefertermine bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Erforderliche elektrische Zuleitungen und Elektroanschlüsse erfolgen - wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart - stets bauseitig. Ebenso sind Baugenehmigungen, falls erforderlich, vom Auftraggeber einzuholen.

 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Käufers Eigentum des Verkäufers, der Firma RS – Sonnenschutzsysteme. Geht das vorbehaltene Eigentum infolge Einbaus der Ware(n) in oder an ein Gebäude auf den Auftraggeber über, so ist der Auftragnehmer dennoch berechtigt, die gelieferten und eingebauten Waren zu demontieren und in seinen Besitz zu nehmen, wenn der Auftraggeber ganz oder teilweise mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer schon jetzt den Zutritt zu seinem Grundstück und den einzelnen, für die Demontage erforderlichen, Räumen. Ist bei der Demontage eine Beschädigung von Bauteilen oder Ausstattung trotz Anwendung äußerster Sorgfalt nicht zu vermeiden, so entfällt insofern eine Instandsetzungs- oder Schadensersatzpflicht. Die Kosten für die Wegnahme/ Demontage werden nach Zeitaufwand berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Gewährleistung

Umfang und Dauer der Gewährleistung richten sich bei der Bauleistung nach § 13 VOB /B (2 Jahre). Für Teile der Leistung, die nicht als Bauleistung im eigentlichen Sinne anzusehen sind, wie Erzeugnisse des Maschinen- und Getriebebaus und der Elektroindustrie gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten seit Abnahme der Leistung.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die in Folge mangelhafter Pflege, fehlerhafter oder nachlässiger Bedienung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände entstehen.

Ein Ersatz solcher Schäden, die bei der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten allein deswegen unvermeidlich sind, weil der Auftraggeber entgegen seinen Obliegenheiten die eingebauten Teile nicht zugänglich gehalten hat, ist ausgeschlossen.

 

Rechnungen

"Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen."

 

Zahlung

Zahlungen sind ohne jeden Abzug nach erfolgter Montage unter Angabe von Rechnungsnummer und Datum als Überweisung auf unser Firmenkonto zu leisten. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

 

Lieferfristen

Die Lieferfrist beträgt ca. 14 Tage nach Auftragserteilung, die Montage zeitnah nach Vereinbarung.

 

Stand: Dezember  2013

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